Das Unternehmen  AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Grunske Metall – Recycling GmbH & Co. KG
Veltener Str. 32 in 16515 Oranienburg OT Germendorf


Allgemeines: Der Vertrag wird zwischen dem Besteller (nachstehend Auftraggeber genannt) und der Firma Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG durch die überwiegend telefonische Annahme der Bestellung
zu den nachfolgend genannten Bedingungen geschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftragsgebers werden ausdrücklich und unwiderruflich ausgeschlossen.

Baustellen, Lagerplätze und Gehwege einschl. Zufahrten sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter so herzurichten (befestigt, abgesperrt und ggf. gesichert), dass die bestellte Leistung mit dem für die
Auftragserfüllung erforderlichen Fahrzeugen bedenkenlos erbracht werden kann.. Für Schäden jeglicher Art, die infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstell- / Lagerplätzen entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Vergebliche Anfahrten und / oder Wartezeiten (z. B. Polizei, Abschleppdienst abwarten, zugestellte Container, keine ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes, verschlossene Grundstücke, Überladungen u.a.) gehen immer zu Lasen des Auftragsgebers und werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Der Fahrer entscheidet (auf Grund seiner noch durchzuführenden Aufträge bzw. nach Rücksprache mit der Disposition), ob die Beseitigung der Behinderung und / oder das Eintreffen der Polizei bzw. des Abschleppdienst abgewartet werden kann.

Unsere Terminzusagen sind immer als unverbindlich anzusehen, da wir neben den vorgenannten Gründen auch in erheblichem Maß von den Verkehrs- und Witterungseinflüssen abhängig sind. Die mögliche Nichteinhaltung begründet daher keinerlei Schadenersatzansprüche von Seiten den Auftragsgebers. Die Fa. Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG wird jedoch im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten die bestellten Leistungen so termingerecht wie möglich auszuführen. Bestellungen sind nach Möglichkeit spätestens einen (1) Werktag vor dem gewünschten Termin zu tätigen. Mündliche Absprachen mit den Kraftfahrern sind nicht verbindlich.

Halteverbotsschilder sind, falls erforderlich, in jedem Falle auftragsgeberseitig zu stellen und ggf. polizeilich anzumelden.

Die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Schuttlagerungen (bis zu 10 Tagen und 10 m² Fläche), oder Containeraufstellung (unbefristet) wird von der Fa. Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG nicht übernommen. Die in jedem Fall nach 10 Tagen erforderliche Genehmigung vom zuständigen Tiefbauamt muss der Auftragsgeber selbst beantragen und auch selbst bezahlen. Ggf. erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrrungen oder etwa Beleuchtung, hat der Auftaggeber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung u.a. auch der StVO selbst durchzuführen. Für unterlassene Sicherung oder fehlende Genehmigung, (ggf. auch Verlängerung der Genehmigung) haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er hat die Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG ggf. von Ansprüchen Dritter freizustellen.

Unsere Leistungsnachweise, die (sofern die Baustelle besetzt war) vom Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter auf Richtigkeit geprüft und unterschrieben werden, sind Rechnungsgrundlage. Nachträglich auftretende Reklamationen können daher nicht berücksichtigt werden. Für von unserem Personal verursachte Schäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zur Höhe, nach der unser Versicherer (ggf. unter Zugrundelegung des AGNB. Vertrages) Ersatz zu leisten haben. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis des Auftragsgebers angezeigt wird. Soweit die Haftung der Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG durch diese Bedingung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Schadenersatzansprüche gegen unser Personal. Schadenersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren sechs Monate nach Kenntnis des Schadens durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage der Schadenersatz geltend gemacht wird. Auch begründete Schadenersatzansprüche rechtfertigen nicht die Kürzung unserer Leistungsrechnung.

Container: Der bereitgestellte Container wird dem Auftraggeber zur Befüllung mit der von ihm bei der Bestellung bezeichneten Abfallart (vom Gewicht her gleichmäßig über die gesamte Länge, max. bis zur Höhe der Oberkante und nur bis zum zulässigen Höchstgewicht) überlassen. Sollte bei der Abholung bzw. Entleerung des Containers vom Auftrag abweichend eine andere Abfallart ( auch bei illegaler Befüllung durch Fremde) festgestellt werden, gehen alle möglicherweise entstehenden Mehrkosten zu Lasen des Auftraggebers. Das Befüllen der Container mit Sondermüll bzw. kontaminierten Abfällen (auch teilweise) ist grundsätzlich untersagt. Für Schäden und Kosten, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Beladevorschriften entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Die durch unsere Firma angenommenen bzw. entsorgten Abfälle gehen erst nach Bezahlung durch den Auftraggeber in unser Eigentum über. Sämtliche Container der Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG, die auf öffentlichen Straßen und Wegen gestellt werden, sind mit den vorgeschriebenen retroreflektierenden Warnfolien ausgerüstet. Der Auftraggeber überzeugt sich unverzüglich nach Aufstellung des Containers von der guten Sichtbarkeit der Folien, ferner obliegt ihm die Reinhaltung dieser Folien während der Containerstandzeit. Für Schäden am Container, die in der Zeit von der Bereitstellung bis zur Abholung entstehen, haftet der Auftraggeber, auch wenn er die Ursache nicht zu vertreten hat, oder der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Gleiches gilt für das Abhandenkommen von Containern. Unsere Container dürfen aus haftungsrechtlichen Gründen nur durch unser Unternehmen transportiert oder umgesetzt werden. Eine Überlassung unserer Container an Dritte ist nicht gestattet. Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit nichts anders vereinbart wurde, die Zufuhr und die Abholung des Containers einschließlich Deponiegebühr / Entsorgungskosten unter Beachtung der in der Preisliste aufgeführten Einschränkungen bzw. Preiszuschläge. Soweit über die kostenlose Mietdauer keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, beträgt diese 7 Kalendertage (gerechnet vom Gestellungstag bis zum frühstmöglichen Abholtermin nach Auftrag).

Preis- und Zahlungsvereinbarungen: Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zusätzlich berechnet. Erhöhen sich nach Angebotsabgabe oder Containerstellung, jedoch vor Abholung des Containers die Preise oder / und Deponiegebühren, so gelangt der neue Preis zur Berechnung. Rechnungseinwände sind innerhalb von 5 Werktagen geltend zu machen, spätere Einwände finden keine Berücksichtigung. Bei Bestellungen durch den Auftraggeber ist darauf zu achten, dass Auftragsstornierungen bis spätestens 06. 00 Uhr des Auftragstages erfolgen müssen, andernfalls berechnen wir dem Auftraggeber die Ausfallkosten. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart wurden, sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Grunske Metall-Recycling GmbH & Co. KG berechtigt Mahnkosten und Zinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Nichtzahlung von Rechnungen kann ein Bestell- bzw. Kippverbot ausgesprochen werden. Außenstände unserer Kunden dürfen nur die Höhe erreichen, die unser Kreditversicherer für den jeweiligen Kunden freigibt. Wenn das kundenspezifische Kreditlimit überschritten wird, kann die Beibringung einer Zahlungsgarantie (bankbestätigter Scheck o.ä.) durch den Auftragsnehmer gefordert werden. Kommt er diesen Aufforderung nicht nach, erfolgt ein sofortiger Leistungsstop, die bis dahin aufgelaufenen Zahlungsrückstände sind dann sofort zur Zahlung fällig. Übernahmescheine im Original werden erst dann zu übergeben, wenn unsere dies bezüglichen Rechnungen beglichen sind. In diesem Fall werden die Entsorgungsnachweise nur in Kopie, mit entsprechendem Hinweis, als Rechnungsbeilage zugestellt.

Sonstiges: Soweit gesetzlich zulässig, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Germendorf, im November 2011

Grunske Metall-Recycling
GmbH & Co. KG

Veltener Straße 32
16515 Oranienburg /
OT Germendorf

Telefon: 03301 5737–0
Telefax: 03301 5737–222
E-Mail: info@grunske.net