Sonderabfall  Styropor (EPS , XPS)

Styropor (EPS,XPS)


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Styropor

Mit dem 30. September 2016 galt Dämmstyropor für kurze Zeit als gefährlicher Abfall. Der Grund: Es enthält HBCD (Hexabromcyclododecan), ein Schadstoff, welcher als fruchtschädigend gilt und als besonders besorgniserregend eingestuft wurde. Das Problem ist, dass es ein persistenter organischer Stoff ist und in der Natur praktisch nicht abgebaut wird – es hält ewig und breitet sich somit überallhin aus.

Inzwischen (ab dem 01.08.2017 mit Inkrafttreten der 
POP-Abfall-ÜberwV) gelten HBCD-haltige Abfälle nicht mehr als gefährlich, müssen aber wie gefährliche Abfälle überwacht werden – siehe auch elektronisches Nachweisverfahren

Warum hat man sowas denn dann überhaupt eingesetzt? Der Stoff wurde als Flammschutzmittel zugesetzt, um zu verhindern, dass die Hausfassade in Flammen aufgeht und sich so jedes Feuer über das ganze Haus ausbreitet – s. der Hochhausbrand in London. Jetzt hat man dessen Gefährlichkeit erkannt und den Einsatz verboten. Aber fast jedes Haus besitzt eine Dämmung und fast jede Dämmung aus Styropor enthält HBCD. Was nun? Der bisher einzige Weg, diesen gefährlichen Inhaltsstoff loszuwerden, ist die Verbrennung des Styropors. Dies ist jedoch als Monocharge kaum möglich. Deshalb erzeugt die Fa. Grunske aus styroporhaltigen Abfallgemischen oder aus Monochargen einen Brennstoff, der das HBCD-haltige Styropor enthält und für die Verbrennung geeignet ist, sogenanntes EBS. Somit steht einer ordnungsgemäßen und schadlosen Beseitigung nichts mehr im Wege. Bei XPS (das farbige Styropor, welches im Erdbereich eingesetzt wird) besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass es FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoff) enthält, welches bis 1997 (selten auch bis 2002) als Treibmittel eingesetzt worden ist. Bei nachgewiesener FCKW-Freiheit wird auch das XPS wie Dämmstyropor behandelt. Enthält es dagegen neben HBCD auch noch FCKW, muss ein teurer Spezialentsorgungsweg gewählt werden. Ohne Analyse wird immer FCKW-haltigkeit angenommen und der teure Weg gewählt. Dem gegenüber steht das Verpackungsstyropor – dieses weiße Quietsch, was jeder kennt, der jemals einen Fernseher oder eine Waschmaschine gekauft hat. Es wird als Transportverpackung verwendet und kann gefahrlos weiter verwendet oder als Verpackung entsorgt werden. Es ist kein gefährlicher Abfall, denn es enthält keine Schadstoffe.

 

Nähere Informationen zu möglichen Anhaftungen und  zum Handling entnehmen Sie bitte unserer Kundeninformation. Sehr reichhaltige Informationen zu rechtlichen Hintergründen sowie zu den Pflichten im Umgang mit Styropor enthält auch das Merkblatt der SBB.

Grunske Metall-Recycling
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