Elektroschrott
Schrott
Telefon: 03301 5737–210
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Metalle
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Telefax: 03301 5737–19212
Anerkannte Erstbehandlungsanlage nach ElektroG
(beschränkt auf die Gruppe 1 nach § 14 ElektroG und Gerätekategorie 1 nach § 2(1) ElektroG)
Gem. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Privatpersonen ihre elektrischen und elektronischen Altgeräte kostenlos beim Landkreis abgeben. Dieser sorgt dann für eine ordnungsgemäße Verwertung.
Was machen aber die Gewerbetreibenden, bei denen solche Geräte im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallen?
Die Firma Grunske betreibt eine Zerlegeeinrichtung für Waschmaschinen, die händisch in ihre Bestandteile zerlegt und dabei von ihren schädlichen Bestandteilen befreit werden. Kühlschränke, Herde und Mikrowellen dürfen auch angenommen und einer Verwertung zugeführt werden.
Computer, Monitore, Fernseher, Radios und dergleichen werden dagegen nicht angenommen!
Grunske Metall-Recycling
GmbH & Co. KG
Veltener Straße 32
16515 Oranienburg /
OT Germendorf
Telefax: 03301 5737–222
E-Mail: info@grunske.net