Sonderabfall entsorgen

Fachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle

Gefährliche Abfälle sicher handhaben

Sonderabfall enthält Stoffe mit besonderem Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt. Deshalb braucht es Know-how, Vorsicht und klare Prozesse: von der richtigen Bereitstellung über den Transport bis zur Entsorgung oder Verwertung. Grunske Metall-Recycling unterstützt Sie dabei dokumentiert und rechtssicher.

Was zählt als Sonderabfall?

Die Gefährlichkeit ergibt sich aus Inhaltsstoffen und deren Wirkungen. Entscheidend ist: von Anfang an strikt getrennt halten und auf keinen Fall mischen.

Typische Sonderabfälle:

 

Anlieferung und Abholung

Bringen Sie Ihren Sonderabfall direkt zu uns – oder nutzen Sie unseren Abholservice und Containerdienst für größere Mengen.

Abfallarten im Überblick

Brandreste sind in der Regel Sonderabfälle, da bei Bränden gefährliche Stoffe entstehen können.

  • Zwischenlager für Brandabfälle

  • Gestellung geeigneter Container

  • Sortierung, Deklarationsunterstützung und Entsorgungsnachweise

Asbesthaltige Baustoffe dürfen nicht staubend gehandhabt werden.

  • Sachkunde gemäß TRGS 519 vorhanden

  • Zwischenlager für asbesthaltige Abfälle

  • Annahme nur staubdicht verpackt in Big-Bags/Plattensäcken mit Aufdruck „Achtung Asbest“

  • Big-Bags/Plattensäcke können bei uns erworben werden

Bitte Materialien so verpacken, dass Entladung und Behälterbefüllung sicher möglich sind (z. B. auf Kanthölzern/Paletten). Weitere Informationen: TRGS 519 Punkt 13.

Teer und PAK sind gesundheitsschädlich.

  • Behandlungsanlage zur Vorbereitung der Verbrennung

  • Geschultes Personal, vollständige Dokumentation

  • Wichtiger Hinweis der SBB: asbestfreie und asbesthaltige teerhaltige Dachpappen konsequent getrennt erfassen, transportieren, lagern und entsorgen

  • Zwischenlager mit speziellen Behältern gegen Auslaufen und Beschädigung

  • Rückgewinnung des Rohstoffs Blei

  • Auszahlung je nach Marktpreis möglich

Viele alte Holzfenster gehören zur Altholzklasse A IV (Holzschutzmittel/Altanstriche).

  • Zwischenlager für A IV-Hölzer

  • Container-Gestellung möglich

  • Strikte Trennung von Bauschutt, sonst hohe Mehrkosten

Künstliche Mineralfasern können lungengängig sein.

  • Sachkunde gemäß TRGS 521

  • Zwischenlager für KMF-Abfälle

  • Beratung zu Ausbau, Verpackung und Entsorgungsweg

Historisch häufig mit HBCD als Flammschutz; bei XPS teils FCKW als Treibmittel (bis 1997, vereinzelt bis 2002).

  • HBCD-haltige Abfälle werden überwacht und bevorzugt energetisch verwertet

  • Aus EPS/XPS erzeugen wir geeigneten Brennstoff (EBS) für die sichere Zerstörung des HBCD

  • FCKW-Prüfung bei XPS erforderlich; ohne Analytik wird FCKW angenommen und ein spezieller Entsorgungsweg veranschlagt

  • Verpackungs-Styropor (weißes Transport-EPS) ist kein gefährlicher Abfall

Anerkannte Erstbehandlungsanlage nach ElektroG, beschränkt auf Gruppe 1 / Gerätekategorie 1 (Großgeräte).

  • Zerlegeeinrichtung für Waschmaschinen (Handdemontage, schadstoffhaltige Komponenten werden entfernt)

  • Kühlschränke, Herde, Mikrowellen: Annahme und Zuführung zur Verwertung

  • Nicht angenommen: Computer, Monitore, Fernseher, Radios u. Ä.

  • Teerkorkplatten (historische Wärmedämmplatten, oft schwarz oder dunkelbraun, mit typischem Teergeruch)

  • Korkdämmplatten mit Teerbeschichtung oder teerhaltiger Imprägnierung

  • Sportplatzbeläge (Laufbahnen, Sprunggruben, Spielfelder)

  • Fallschutzbeläge auf Spielplätzen oder Schulhöfen

  • Gummimatten und -platten aus Polyurethan (PU) oder Gummigranulat

  • Tartanbahn-Reste aus Sanierungen oder Rückbau von Sportanlagen

  • Bodenbeläge aus Gummigranulat mit PU-Bindemittel (z. B. Kunstrasenunterlagen)

  • Beton-, Ziegel-, Fliesen- oder Keramikabbruch, der mit Ölen, Chemikalien oder Schwermetallen verunreinigt ist

  • Mauerwerk oder Putzreste aus Gebäuden mit Schadstoffbelastung (z. B. PCB, PAK, Schwermetalle)

  • Boden oder Erdaushub, der durch Mineralöle, Teer, Schwermetalle oder Lösemittel belastet ist

  • Asphaltaufbruch mit Teer- oder Pechanteilen (PAK-haltig)

  • Bauschutt aus Brand- oder Havarieobjekten mit chemischer oder thermischer Kontamination

  • Beton- oder Estrichreste aus Industrieanlagen, in denen Chemikalien oder Öle verarbeitet wurden

Warum Grunske?

  • Spezialisierter Fachbetrieb mit Zwischenlagern und Behandlungsanlagen

  • Rechtssichere Prozesse inkl. eANV und SBB-Abstimmung

  • Beratung zur richtigen Deklaration, Verpackung und Logistik

  • Containerdienst und Abholung für Projekte jeder Größe

Recht und Nachweiswesen

In Brandenburg und Berlin sind gefährliche Abfälle andienungspflichtig. Zuständig ist die SBB – Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH. Eine enge Zusammenarbeit sorgt für reibungslose Abläufe.

Der Weg vom Anfall über Transport bis zur Verwertung/Beseitigung wird lückenlos dokumentiert:

  • Entsorgungsnachweise

  • Begleit- und Übernahmescheine

  • Elektronisches Nachweisverfahren (eANV) über ZEDAL
    – Grunske nutzt professionell das ZEDAL System, Teilnehmernummer: 000114.
    Auf Wunsch übernehmen wir die komplette elektronische Nachweisführung.